Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Dienstleistungen, Montagearbeiten und Lieferungen der Einzelfirma IB-Control (nachfolgend „Auftragnehmer“) gegenüber ihren Vertragspartnern (nachfolgend „Auftraggeber“). Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Angebot und Vertragsschluss

  • Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und für eine Dauer von 30 Kalendertagen ab Ausstellungsdatum verbindlich, sofern im Angebot nicht ausdrücklich abweichende Fristen genannt werden.
  • Der Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung (per E-Mail oder Brief) des Auftragnehmers oder durch beidseitige Unterzeichnung eines Dienstleistungsvertrages zustande.

3. Leistungsumfang und Ausführung

  • Der konkrete Leistungsumfang (Steuerungsbau, SPS-Programmierung, Elektroinstallationen, Pikett-Service, Instandsetzung etc.) ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung oder den vereinbarten Spezifikationen.
  • Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach den anerkannten Regeln der Technik sowie den zum Zeitpunkt der Ausführung geltenden Schweizer Normen und Vorschriften.
  • Nachträgliche Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs werden separat nach Aufwand zu den aktuellen Regiesätzen des Auftragnehmers verrechnet.

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  • Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle für die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags erforderlichen Pläne, Freigaben, Dokumente und Zugänge (zu Anlagen, Räumlichkeiten oder Netzwerken) rechtzeitig und kostenfrei zur Verfügung stehen.
  • Verzögerungen oder Mehraufwände, die durch unvollständige, fehlerhafte oder verspätete Zuarbeit des Auftraggebers entstehen, gehen vollumfänglich zu Lasten des Auftraggebers.

5. Preise und Zahlungsbedingungen

  • Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF), exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie allfälliger Reise-, Transport- und Spesenkosten.
  • Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeglichen Abzug (Skonto) zahlbar.
  • Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist gerät der Auftraggeber ohne weitere Mahnung in Verzug. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % p.a. sowie Mahngegebühren zu verrechnen und weitere Leistungen bis zum vollständigen Zahlungseingang zurückzubehalten.

6. Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten Schaltschränke, Komponenten, Baugruppen und Materialien bleiben bis zur vollständigen und rückstandslosen Bezahlung aller Forderungen aus dem Vertragsverhältnis Eigentum des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer ist berechtigt, einen entsprechenden Eigentumsvorbehalt im amtlichen Register eintragen zu lassen.

7. Urheberrecht und Softwarenutzungsrechte

  • An speziell für den Auftraggeber entwickelter Software (SPS-Programme, HMI-Visualisierungen) erhält dieser ein einfaches, nicht übertragbares und nicht exklusives Nutzungsrecht für die konkret vereinbarte Anlage.
  • Das geistige Eigentum, Urheberrechte sowie Standard-Bausteine, Bibliotheken und das zugrundeliegende Entwicklungs-Know-how verbleiben uneingeschränkt beim Auftragnehmer.

8. Gewährleistung und Mängelrüge

  • Die Gewährleistungsfrist für Schaltschränke und neu gelieferte Hardwarekomponenten beträgt 12 Monate ab Lieferung bzw. Abnahme.
  • Der Auftraggeber hat die erbrachten Leistungen oder Gelieferten Waren unverzüglich nach Erhalt bzw. Fertigstellung zu prüfen und allfällige Mängel innerhalb von 7 Arbeitstagen schriftlich und detailliert zu rügen (Mängelrügepflicht). Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung als genehmigt.
  • Bei rechtzeitiger und berechtigter Mängelrüge hat der Auftragnehmer das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung innerhalb angemessener Frist. Wandelung und Minderung sind ausgeschlossen, sofern die Nachbesserung nicht endgültig fehlschlägt.

9. Haftung

  • Der Auftragnehmer haftet ausschließlich für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
  • Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Ausfallzeiten sowie Betriebsausfallschäden wird im gesetzlich zulässigen Rahmen (Art. 100 OR) vollständig ausgeschlossen.

10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  • Auf das gesamte Vertragsverhältnis ist ausschließlich Schweizer Recht anwendbar, unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG / Wiener Kaufrecht).
  • Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist St. Margrethen SG.
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